AGB der Fasanerie ERFURT

 

Alle von der Institution angebotenen Tiere sind garantiert artenreine, beringte Jungtiere aus eigener Nachzucht.

 

Viele Jungtiere stammen von Importnachzuchten aus den Ursprungsgebieten der jeweiligen Länder in welchen die Arten heimisch sind.

 

Bei den Phasianus- Unterarten handelt es sich um den einzigen nachweisbaren Direktimport der Zuchttiere aus Zentralasien nach Europa.

 

Die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf Vorbestellung entweder durch Selbstabholung oder durch den Logistik-Express-Versand gegen einen Aufpreis von 35,- EUR.

Nach der geltenden Transportverordnung, muss die vorgeschriebene Verpackung der Logistik verwendet werden. Die hierbei auflaufende Selbstkostenpauschale ist von der Groesse des Transportgutes abhängig und beläuft sich auf einen Wert von 5,- bis 10.- EUR.

 

Es werden ausschließlich als gesund erkennbare Tiere zum Verkauf zugelassen. Im Falle von Reklamationen gilt der Untersuchungsbefund des zuständigen Veterinäramtes des Käufers. Selbiger hat gegen eigene Kosten eine entsprechende Untersuchung zu veranlassen. Bei etwaigem Regress ist die kürzeste Inkubationszeit der jeweiligen Krankheitsursache zu berücksichtigen.

 

Der Verkauf erfolgt grundsätzlich ab Erfurt. Jeglicher Versand order Transport erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des Empfängers. Herz- Kreislauf- Versagen, verursacht durch Transportstress sowie etwaige Unfälle sind vom Regress ausgeschlossen. Ebenfalls ist ein Umtausch der Tiere ausgeschlossen.

Weitere Garantien, wie für Nachzuchterfolge, Lebensdauer, etc. können ebenfalls nicht gegeben werden.

 

Die Abgabe der Tiere an Privatpersonen erfolgt gegen schriftliche Bestellung, sowie bei Versand mit Logistik gegen Vorkasse.

 

Bei Abgabe der Tiere an gemeinnützige Institutionen (Tier- und Vogelparks) sind die Zahlungsmodalitäten im jeweiligen Liefervertrag festgelegt.

 

Für Exporte gelten gesonderte Lieferverträge.

 

Alle gelieferten Tiere bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Fasanerie Erfurt, ebenfalls unbeschadet der Weitergabe an Dritte.

 

Als Gerichtsstand gilt der Ort Erfurt als vereinbart.

 

 

Erfurt, 04.04.2005

 

Christian Möller